Mein Honorar variiert je nach Beratungsformat, Sitzungsdauer und Terminlage – ob Tag, Abend oder Wochenende. Die Details können Sie über den Button unten aufrufen.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für Sexualtherapie leider nicht. Bei Zusatzversicherungen oder Privatversicherungen ist ggf. eine Kostenübernahme möglich. Bitte erfragen Sie dies zuvor bei ihrem Versicherer.
In der Regel können Sie die Kosten für die Therapie als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Sprechen Sie dazu bitte ihre*n Steuerberater*in an.